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Nicht jeder Bürger muss eine Steuererklärung bei seinem Finanzamt einreichen, aber für jeden Bürger kann es sich lohnen. Und das gilt nicht nur für Berufstätige, sondern ebenso für Auszubildende, Studierende und Rentner. Unser Team unterstützt Sie gern dabei. Wir beraten Privatpersonen und Selbstständige bei der Gestaltung ihrer steuerlichen Möglichkeiten und stellen sicher, dass sie keine ihrer steuerlichen Pflichten versäumen. Unsere Leistungen gehen dabei weit über das vorschriftsmäßige Anfertigen einer Steuererklärung hinaus. Im Einzelnen bieten wir:

für Privatpersonen (Berufstätige, Auszubildende, Studierende, Rentner)

  • persönliche Beratungsgespräche
  • Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung / Verpachtung und sonstige Einkünfte
  • Erbschafts- und Schenkungsteuererklärung

für Selbstständige (Freiberufler, Gewerbetreibende, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften)

  • persönliche Beratungsgespräche
  • Jahresabschlüsse (Einnahmen-Überschussrechnungen, Bilanzen)
  • Betriebliche Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer)
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung (auch Baulohn)

weiterhin bieten wir

  • Existenzgründungsberatung (in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kammern)
  • Unternehmensberatung (Liquiditätsrechnung, Planungsrechung)

Wir können das Steuerkonto unserer Mandanten beim Finanzamt abfragen und ihnen so jederzeit Auskunft über geleistete Zahlungen und offenen Forderungen geben. Weiterhin haben wir die Möglichkeit, gespeicherte Daten (wie zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezüge, gezahlte Krankenversicherungsbeiträge und Beiträge zur Altersversorgung) abzurufen. Einige Vordrucke des Finanzamtes bieten wir Ihnen direkt zum Download an. Welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen, das können Sie unserem „Leitfaden für die Einkommensteuer“ im Bereich „Aktuelles" entnehmen.

Wir informieren unsere Mandanten jeweils zu Monatsbeginn mit unserem Newsletter über Neuregelungen und Gesetzesänderungen im Steuerrecht. Der Newsletter kann Ihnen auf Wunsch per E-Mail zugesandt werden, Sie können ihn ebenso hier auf der Internetseite unter dem Bereich „Aktuelles“ abrufen. Außerdem informieren wir Sie gern persönlich und schriftlich über betreffende Änderungen.

Ornament Amberg

Gerne beantworten wir all Ihre Fragen bei einem Gespräch in unserer Kanzlei.
Vereinbaren Sie bitte einen Termin unter unserer Kanzlei-Telefonnummer 03628/76167.